Ambulante Reha-Nachsorge
Für einen Teil der chronisch Erkrankten ist die zeitlich begrenzte Rehabilitation in stationären Einrichtungen nicht ausreichend, um den Behandlungserfolg auch anhaltend zu stabilisieren. Viele Therapien sind langfristig effektiver, wenn sie über den Zeitraum der Rehabilitation hinaus fortgeführt werden.
Eine Möglichkeit, die berufliche Wiedereingliederung und den Transfer des Gelernten in den Alltag zu unterstützen, bietet die in der Regel wohnortnahe Reha-Nachsorge. Die Reha-Nachsorge kommt in Betracht, wenn der Anschluss an eine Selbsthilfegruppe nicht ausreicht und eine ambulante Psychotherapie (§ 28 SGB V) nicht indiziert ist. Die Reha-Nachsorge kommt sowohl bei Arbeitsfähigkeit als auch bei Arbeitsunfähigkeit in Frage sowie bei Arbeitslosigkeit, stufenweiser Wiedereingliederung und Beschäftigung.
Das Ziel der Nachsorge ist der Erhalt oder die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
Voraussetzung ist, dass es nach einer stationären Rehabilitation weiterer Leistungen bedarf, um nachhaltig in den Alltag integriert zu werden und so den Erfolg der Reha-Leistung zu sichern, vor allem, wenn vorhergehende Ziele noch nicht vollständig erreicht wurden. Die Nachsorge ist dann Voraussetzung für die vollständige Erreichung der Ziele.
Bei Interesse kann ein Informationstermin vereinbart werden, bei dem individuelle Fragen geklärt werden können. Informationen finden Sie auch unter https://www.nachderreha.de.
Die ambulante Nachsorge wird von der stationären Rehabilitationseinrichtung beim zuständigen Kostenträger beantragt. Dieser bewilligt in der Regel 20 Gruppensitzungen plus 2 Gesprächseinheiten für Bezugspersonen für sechs Monate. Die Dauer der Gespräche beträgt 100 Minuten für Gruppengespräche und 50 Minuten für Einzelgespräche. Einzelgespräche finden jedoch selten statt. Diese Maßnahme kann bei Bedarf noch einmal verlängert werden.
Nach Eingang der Kostenzusage und einem Erstgespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter in der VBS Fachstelle Sucht kann eine Aufnahme in die Nachsorgegruppe erfolgen. In der VBS Fachstelle Sucht finden diese Gruppen
- a) in Cuxhaven (für den Nord- und Ostkreis Cuxhaven) montags von 17:30 Uhr bis 19:10 Uhr und
- b) in Bremerhaven (für den Südkreis Cuxhaven) mittwochs von 17:30 Uhr bis 19:10 Uhr statt.
In den Gruppensitzungen werden aktuelle Themen, z. B. die Suche nach einer neuen Arbeit, der Umzug in eine neue Wohnung oder auch Konflikte in der Partnerschaft reflektiert und suchtspezifische Themen bearbeitet.
Telefon (047 21) 370 67
info@vbs-cuxhaven.de
Ansprechpartner:
Johannes Anskeit (Nord- und Ostkreis), Janina Berger (Südkreis)